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Das Emblem des Erbes der Welt verdeutlicht
die Wechselbeziehung zwischen Kultur- und Naturgütern. Das zentrale Viereck
symbolisiert eine vom Menschen geschaffene Form, während der Kreis die Natur
darstellt; beide Formen greifen eng ineinander. Das Emblem ist rund wie die
Erde, zugleich aber auch ein Symbol des Schutzes. |
Die Welterbeliste
Was verbindet die Pyramiden Ägyptens mit dem Grand Canyon des Colorado oder
den Mont Saint-Michel mit dem Tadsch Mahal, die Inkastadt Machu Picchu in
Peru mit dem Ngorongoro-Krater in Tansania? Es sind Zeugnisse vergangener
Kulturen und einzigartige Naturlandschaften, deren Untergang ein
unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wäre. Sie zu schützen
liegt nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist
Aufgabe der Völkergemeinschaft.
Dies ist das Ziel des internationalen
"Übereinkommens
zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt", das die
UNESCO 1972 beschlossen hat. 184 Staaten haben die Konvention inzwischen
unterzeichnet. Mit der Benennung von Kultur- und Naturstätten für die
Welterbeliste der UNESCO verpflichten sich die betreffenden Staaten zu
fortdauernden Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen. Die anderen
Unterzeichnerstaaten verpflichten sich dazu, im Rahmen ihrer Möglichkeiten
zum Schutz dieser Stätten des Menschheitserbes beizutragen.
Die von der UNESCO geführte Liste
des Welterbes umfasst insgesamt 851 Denkmäler in 141 Ländern.
Davon sind 660 Kulturdenkmäler und 166 Naturdenkmäler, weitere 25 Denkmäler
gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an.
Neben der Welterbeliste führt die UNESCO ein
zweite Liste: die Liste des gefährdeten Erbes der Welt.
Die "Rote Liste"
Nach Artikel
11 der Welterbekonvention werden in diese so genannte "Rote Liste"
Stätten des Welterbes aufgenommen, die durch ernste und spezifische Gefahren
bedroht sind und für deren Erhaltung umfangreiche Maßnahmen erforderlich
sind. Derzeit stehen 30 Welterbestätten auf der
Roten Liste.
Es handelt sich um Stätten, die infolge von Krieg oder Naturkatastrophen,
durch Verfall, durch städtebauliche Vorhaben oder private Großvorhaben
ernsthaft gefährdet sind.
Mit der Eintragung in die Rote Liste will das
Welterbekomitee die Aufmerksamkeit der politisch Verantwortlichen und das
öffentliche Interesse am Schutz der gefährdeten Kultur- und Naturerbestätten
wecken. Die Rote Liste ist nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel, den Staat
zum Handeln und die Staatengemeinschaft zur Unterstützung zu bewegen. |