Das Emblem des Erbes der Welt verdeutlicht die Wechselbeziehung zwischen Kultur- und Naturgütern. Das zentrale Viereck symbolisiert eine vom Menschen geschaffene Form, während der Kreis die Natur darstellt; beide Formen greifen eng ineinander. Das Emblem ist rund wie die Erde, zugleich aber auch ein Symbol des Schutzes.

Die Welterbeliste
Was verbindet die Pyramiden Ägyptens mit dem Grand Canyon des Colorado oder den Mont Saint-Michel mit dem Tadsch Mahal, die Inkastadt Machu Picchu in Peru mit dem Ngorongoro-Krater in Tansania? Es sind Zeugnisse vergangener Kulturen und einzigartige Naturlandschaften, deren Untergang ein unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wäre. Sie zu schützen liegt nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft.

Dies ist das Ziel des internationalen  "Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt", das die UNESCO 1972 beschlossen hat. 184 Staaten haben die Konvention inzwischen unterzeichnet. Mit der Benennung von Kultur- und Naturstätten für die Welterbeliste der UNESCO verpflichten sich die betreffenden Staaten zu fortdauernden Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen. Die anderen Unterzeichnerstaaten verpflichten sich dazu, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Schutz dieser Stätten des Menschheitserbes beizutragen.

Die von der UNESCO geführte Liste des Welterbes umfasst insgesamt 851 Denkmäler in 141 Ländern. Davon sind 660 Kulturdenkmäler und 166 Naturdenkmäler, weitere 25 Denkmäler gehören sowohl dem Kultur- als auch dem Naturerbe an.

Neben der Welterbeliste führt die UNESCO ein zweite Liste: die Liste des gefährdeten Erbes der Welt.

Die "Rote Liste"
Nach Artikel 11 der Welterbekonvention werden in diese so genannte "Rote Liste" Stätten des Welterbes aufgenommen, die durch ernste und spezifische Gefahren bedroht sind und für deren Erhaltung umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind. Derzeit stehen 30 Welterbestätten auf der Roten Liste. Es handelt sich um Stätten, die infolge von Krieg oder Naturkatastrophen, durch Verfall, durch städtebauliche Vorhaben oder private Großvorhaben ernsthaft gefährdet sind.

Mit der Eintragung in die Rote Liste will das Welterbekomitee die Aufmerksamkeit der politisch Verantwortlichen und das öffentliche Interesse am Schutz der gefährdeten Kultur- und Naturerbestätten wecken. Die Rote Liste ist nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel, den Staat zum Handeln und die Staatengemeinschaft zur Unterstützung zu bewegen.